AnwGH Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.01.2025
1 AGH 29/24
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 882b;

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 1 AGH 29/24

DRsp Nr. 2025/1967

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

1. Nach der im § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ist mit dem Vermögensverfall grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden. 2. Der Verweis des Rechtsanwalts auf vorhandenes Immobiliarvermögen und aussstehende Forderungen gegenüber Mandanten vermag den Vermögensverfall nicht zu entkräften.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 882b;

Tatbestand

Der am 00.00.1964 geborene Kläger ist seit dem 00.00.1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt eine Einzelkanzlei in G..

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