FG Niedersachsen - Urteil vom 13.05.2025
5 K 100/23
Normen:
InsO § 144;
Fundstellen:
ZIP 2025, 2067
ZInsO 2025, 2352

Wiederaufleben einer Umsatzsteuerforderung nach Anfechtung geleisteter Zahlungen durch den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2025 - Aktenzeichen 5 K 100/23

DRsp Nr. 2025/7172

Wiederaufleben einer Umsatzsteuerforderung nach Anfechtung geleisteter Zahlungen durch den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft

Zahlt die Organgesellschaft am Fälligkeitstag die vom Organträger vorangemeldete Umsatzsteuer unter Angabe der Steuernummer des Organträgers durch Banküberweisung, kann darin eine Tilgungsbestimmung liegen, nach der die Zahlung auf die Steuerschuld des Organträgers erfolgt. In diesem Fall liegt keine nach § 144 Abs. 1 i.V.m. § 131 Abs. 1 InsO durch den späteren Insolvenzverwalter der Organgesellschaft anfechtbare Leistung der Organgesellschaft an einen Insolvenzgläubiger vor. Die Umsatzsteuerschuld lebt gegenüber dem Organträger in diesem Fall auch dann nicht wieder auf, wenn das Finanzbehörde sich mit dem Insolvenzverwalter zur Vermeidung eines Anfechtungsrechtsstreits auf eine freiweillige Teilerstattung einigt.

Normenkette:

InsO § 144;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Wiederaufleben einer Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Kläger als Organträger, nachdem der Insolvenzverwalter der Organgesellschaft durch diese an den Beklagten geleistete Zahlungen angefochten und der Beklagte im Rahmen eines mit dem Insolvenzverwalter geschlossenen Vergleichs den von der Organgesellschaft wegen der hier im Streit stehenden Forderung gezahlten Betrag an den Insolvenzverwalter erstattet hat.