Die Beteiligten streiten um das Wiederaufleben einer Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Kläger als Organträger, nachdem der Insolvenzverwalter der Organgesellschaft durch diese an den Beklagten geleistete Zahlungen angefochten und der Beklagte im Rahmen eines mit dem Insolvenzverwalter geschlossenen Vergleichs den von der Organgesellschaft wegen der hier im Streit stehenden Forderung gezahlten Betrag an den Insolvenzverwalter erstattet hat.
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