Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.08.2024 - 4 K 87/22 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Mit Urteil vom 30.08.2024 - gab das Finanzgericht Hamburg (FG) der Klage der Klägerin und Beschwerdegegnerin statt.
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