1. Der Antrag der Beklagten und Berufungskläger vom 11. August 2025 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten und Berufungskläger gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 17. April 2025 zum Aktenzeichen
3. Die Beklagten und Berufungskläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf € 29.709,26 festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren von den Beklagten die Zahlung von Schadensersatz aufgrund von Mängeln im Zusammenhang mit einem Hauskauf. Die Kläger sind Käufer und nunmehrige Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in der Straße1 in Stadt1-Stadtteil1. Die Beklagten sind die Verkäufer und ehemaligen Eigentümer des Objekts.
1. 2.|
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