Auf die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Weiden vom 24.11.2023 -
I.
Die Parteien führten einen Kündigungsrechtsstreit. Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 04.05.2023 -
Mit Kostenrechnung vom 09.08.2023 wurden dem Beklagten die Kosten in Rechnung gestellt:
| Urteilsverfahren im ersten Rechtszug, Nr. 8210 KVGKG | 280,00 € |
| Hypothetische Reisekosten | 106,70 € |
| Summe: | 386,70 € |
Nach der Kostenberechnung der Urkundsbeamtin wurden die hypothetischen Reisekosten rechnerisch richtig ermittelt.
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