OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.11.2014 20 W 317/11
Normen:
GmbHG § 35 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 39;
Fundstellen:
GmbHR 2015, 363
ZInsO 2015, 704
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 30.05.2011
Wirksamkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.11.2014 - Aktenzeichen 20 W 317/11
DRsp Nr. 2015/3690
Wirksamkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH
Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH auch nach vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und trotz Einführung von § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG und § 15a Abs. 3InsO durch das MoMiG (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010, 25 Wx 56/10 und vom 6. Dezember 2000, 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16. März 2011, 31 Wx 64/11, und vom 29. Mai 2012, 31 Wx 188/12).
Die Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den alleinigen Gesellschafter einer GmbH ist stets dann rechtsmissbräuchlich, wenn nicht gleichzeitig ein neuer Geschäftsführer für die Gesellschaft bestellt wird.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Normenkette:
GmbHG § 35 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 39;
Gründe:
I.
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