Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. November 2022, Az.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. November 2022, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, für die Beklagte wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen um die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund einer durch die Beklagte ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und darum, wie die Klägerin (weiter) zu beschäftigen ist.
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