Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wird das am 31. Januar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derer des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 1), der Kläger 2) und die Beklagte je zu 1/2 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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