LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2025
14 SLa 497/24
Normen:
BGB § 241 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 08.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 272/23

Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung im Einzelhandel

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 14 SLa 497/24

DRsp Nr. 2025/3441

Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung im Einzelhandel

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung im Einzelhandel.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 08.05.2024 - 9 Ca 272/23 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 19.160,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag.

Die Klägerin steht seit April 2014 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten, die einen Lebensmittelhandel betreibt. Der Arbeitsvertrag vom 26.02.2014 sah eine Beschäftigung als Tagesvertretung vor. Dabei handelt es sich um eine Zwischenstufe zwischen einer Tätigkeit als Verkäuferin und stellvertretender Marktleiterin.

1. 2. 1. 2.