Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 08.05.2024 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 19.160,00 EUR festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag.
Die Klägerin steht seit April 2014 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten, die einen Lebensmittelhandel betreibt. Der Arbeitsvertrag vom 26.02.2014 sah eine Beschäftigung als Tagesvertretung vor. Dabei handelt es sich um eine Zwischenstufe zwischen einer Tätigkeit als Verkäuferin und stellvertretender Marktleiterin.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|