1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 14. Dezember 2023 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Befristung.
Der Kläger war seit dem 1.September 2021 bei der Beklagten als Vollzeit-Lehrkraft beschäftigt, zuletzt mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 3.466,67 €. Der Kläger ist Mitglied des im Betrieb der Beklagten bestehenden Betriebsrats. Der Kläger besitzt die amerikanische Staatsangehörigkeit.
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis war durch Arbeitsvertrag vom 1. September 2021 bis zum 31. Juli 2023 befristet (Arbeitsvertrag Bl. 15 - 18 d.A.).
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