ArbG Köln, vom 10.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4366/22
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach eigenmächtiger Urlaubsverlängerung durch den Arbeitnehmer
LAG Köln, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 11 Sa 176/23
DRsp Nr. 2024/14191
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach eigenmächtiger Urlaubsverlängerung durch den Arbeitnehmer
1. Zwar ist die eigenmächtige Verlängerung eines Urlaubs durch den Arbeitnehmer "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darzustellen. Es handelt sich dennoch um ein steuerbares Verhalten, bei dem grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Verhaltensänderung nach Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses durch eine Abmahnung nicht zu erwarten ist.2. Soweit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BUrlG bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und der Urlaub zusammenhängend zu gewähren sind, es sei denn, z.B. dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen, ist von solchen dringenden betrieblichen Belangen nicht bereits dann auszugehen, wenn die Berücksichtigung des vom Arbeitnehmer geäußerten Wunschs zu Störungen im regulären Betriebsablauf führt. Denn eine solche Störung ist mit jeder Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz verbunden und deshalb grundsätzlich vom Arbeitgeber hinzunehmen. Der Arbeitgeber ist gehalten, sie durch angemessene und zumutbare Personaldispositionen auszugleichen.
Tenor
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