1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.06.2023 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90 % und dem Kläger zu 10 % auferlegt.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 1994 geborene Kläger wird seit dem 01.04.2020 bei der Beklagten, einem medizinischen Personaldienstleister, als Krankenpfleger beschäftigt. Sein Einsatz erfolgte zuletzt im K St. A Krankenhaus.
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