LAG Köln - Urteil vom 06.03.2024
11 Sa 417/23
Normen:
KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 720/23

Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen des Verdachts einer bewussten Fehldokumentation

LAG Köln, Urteil vom 06.03.2024 - Aktenzeichen 11 Sa 417/23

DRsp Nr. 2024/14185

Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen des Verdachts einer bewussten Fehldokumentation

Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers - hier die Verletzung von Dokumentationspflichten eines Krankenpflegers -, ist im Hinblick auf die Zumutbarkeit einer Abmahnung grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.06.2023 - 12 Ca 720/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90 % und dem Kläger zu 10 % auferlegt.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Der am 1994 geborene Kläger wird seit dem 01.04.2020 bei der Beklagten, einem medizinischen Personaldienstleister, als Krankenpfleger beschäftigt. Sein Einsatz erfolgte zuletzt im K St. A Krankenhaus.