LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.07.2025
6 SLa 235/24
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 13.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 543/24

Wirksamkeit einer ordentlichen auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 235/24

DRsp Nr. 2025/11932

Wirksamkeit einer ordentlichen auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung

Soweit ein Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche lediglich in der Streichung einer Hierarchieebene besteht, gelten gesteigerte Anforderungen an seine Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess. Bewirkt die unternehmerische Entscheidung nur auf den Abbau einer Hierarchieebene, verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es der Konkretisierung dieser Entscheidung, um prüfen zu können, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist.

Tenor

I. Die Berufung der das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13. August 2024 - 6 Ca 543/24 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die die Beklagte auf betriebsbedingte Gründe stützt.

Die Beklagte ist ein international tätiges Unternehmen, das sich auf die Herstellung, Verarbeitung und den Vertrieb von technischen Kunststoffen spezialisiert hat. An ihrem Sitz in Z unterhält die Beklagte einen Betrieb mit ca. 250 Beschäftigten. Ein Betriebsrat ist nicht gewählt.