Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Wirksamkeit einer ordentlichen, aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Änderungskündigung der Beklagten und um Entgeltansprüche der Klägerin.
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