Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 22.07.2024 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.330,59 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebs- und verhaltensbedingt begründeten Kündigung der Beklagten.
Der am 00.00.1972 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2019 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023 weist einen Bruttoarbeitslohn von 65.322,32 Euro aus, also 5.443,53 Euro pro Monat.
Im Arbeitsvertrag heißt es u. a.:
§ 2
Tätigkeit
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