Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2006 – Az.
1. an den Kläger jeweils 127.822,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2005 zu zahlen,
2. jeweils Auskunft darüber zu erteilen, welche Nutzungen sie aus dem Empfang von DM 250.000,00 DM im Juli 2000 gezogen haben.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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