LAG Köln - Urteil vom 23.05.2024
7 Sa 503/23
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 28.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 674/23

Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns

LAG Köln, Urteil vom 23.05.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 503/23

DRsp Nr. 2024/12415

Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns

Eine Verhandlungssituation ist erst dann als unfair zu bewerten, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.07.2023 - 4 Ca 674/23 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags vom 10.02.2023.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie mit Sitz in A. Sie beschäftigt rund 3.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist eingerichtet.