I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.07.2023 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags vom 10.02.2023.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie mit Sitz in A. Sie beschäftigt rund 3.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist eingerichtet.
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