Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger wendet sich sinngemäß gegen die Wirksamkeit des in der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2023 geschlossenen Vergleiches und stellt einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Einzelrichterin. Der Senat verweist die Sache in entsprechender Anwendung von §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|