Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Oktober 2024 verkündete Urteil der Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Von den im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 32 % und die Beklagte 68 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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