OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.11.2024
12 UKl 1/24
Normen:
BGB § 214 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; UKlaG § 1;

Wirksamkeit von Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen; Unterlassung der Verwendung unwirksamer Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verjährung von Unterlassungsansprüchen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2024 - Aktenzeichen 12 UKl 1/24

DRsp Nr. 2025/2651

Wirksamkeit von Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen; Unterlassung der Verwendung unwirksamer Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verjährung von Unterlassungsansprüchen

1) Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie nur das einseitige Recht des Verwenders vorsehen, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an die Versicherungsnehmer weiterzugeben, nicht aber auch die Verpflichtung enthalten, bei gesunkenen eigenen Kosten die Prämie in angemessener Frist herabzusetzen. 2) Die Verjährung von Unterlassungsansprüchen nach § 1 UKlaG richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Für den Verjährungsbeginn kommt es auf die Kenntnis des klagenden Verbraucherverbandes von der streitgegenständlichen Vertragsklausel an.

Tenor

1. 1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, sich in ihren Versicherungsbedingungen zur "J. Multi-Rente für Erwachsene" auf folgende Klausel zu berufen:

Prämienanpassungsklausel