Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 17.12.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.672,10 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 308,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2025 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufungen der Parteien zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 76 % und die Beklagte 24 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 72.925,43 Euro festgesetzt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|