Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Juli 2023 wird geändert. Der Streitwert wird für die erste Rechtsstufe bis zum 10. November 2021 auf 26.456,10 Euro, bis zum 13. März 2022 auf 31.456,10 Euro und danach auf 5.000 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter, weil der angefochtene Streitwertbeschluss durch den Berichterstatter ergangen ist und von der Zuständigkeitsbestimmung in § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG mitumfasst wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2024 - OVG
Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG fristgemäß erhobene und auch sonst zulässige Streitwertbeschwerde des Beklagten ist begründet.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|