Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25.09.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 300 € festgesetzt.
I.
Im Streit steht die Zahlung einer Aufwandspauschale.
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