1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.01.2025 - Aktenzeichen
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (im Folgenden IAP).
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