Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, Zivilkammer 16, vom 21. November 2019 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Klägerin, ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, verlangt von der Beklagten, einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, Zahlung von Stationsentgelten.
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