1. Die Berufung der Beklagte wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über Zinsen für die Vergütung von Krankenhausbehandlungen und die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Die Klägerin ist Trägerin eines zugelassenen Krankenhauses. Dort wurde vom 25.10. bis 27.12.20219 eine bei der Beklagten Versicherte u.a. mittels minimalinvasiver Herzklappenintervention stationär behandelt.
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