1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 01.10.2024 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Parteien streiten über die Zahlung von Urlaubsentgelt, hilfsweise die Gewährung von 5 Tagen Erholungsurlaub.
Die Beklagte ist ein Recycling-Unternehmen und auf die Aufbereitung von Shredderrückständen und anderen metallhaltigen Abfällen spezialisiert. Der Kläger ist seit dem 01.07.2021 bei der Beklagten beschäftigt.
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