1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.09.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers für die Zeit vom 01.09.2022 bis zum 31.04.2023 sowie im Wege der Widerklage um Auskunftsansprüche der Beklagten.
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