Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Mai 2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die klagende Partei verlangt die Zahlung einer Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und / oder wegen Schwerbehinderung.
Bei der Beklagten sind im Jahr 2019 insgesamt 202 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt worden. Daran haben jeweils neben der Personalverwaltung und der Leitung des betreffenden Fachdienstes, in dem die Stelle zu besetzen war, der Personalrat, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie ggfl. die Schwerbehindertenvertretung, teilgenommen.
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