I. Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.12.2023, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 70.114,10 €. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 23 % und der Beklagte 77 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 18 % und der Beklagte 82 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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