1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.03.2025, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach einem Betriebsübergang in der Insolvenz.
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