I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des LG München I vom 28.02.2024 (Aktenzeichen
Der Beklagte wird verurteilt, zum Ausgleich der Gerichtskosten des Bundesgerichtshofes zum Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 835.313,40 betreffend die Zahlungen auf die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des LG München I vom 20.07.2022 zum Az.
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