FG Köln - Urteil vom 23.06.2022
14 K 1326/20
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2; HGB § 92 Abs. 4;

Zeitpunkt der gewinnwirksamen Erfassung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters

FG Köln, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 14 K 1326/20

DRsp Nr. 2025/5354

Zeitpunkt der gewinnwirksamen Erfassung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters

1. Wann der Provisionsanspruch eines Versicherungsvertreters entsteht, richtet sich nach der Vertragsgestaltung zwischen der Versicherung und dem Versicherungsvertreter in dem konkreten Einzelfall. 2. Der Provisionsanspruch kann in voller Höhe bereits bei der Zahlung des Einlösungsbetrages durch den Versicherungsnehmer und nicht erst ratierlich, aufschiebend bedingt durch den fruchtlosen Ablauf der jeweiligen Stornozeiträume entstehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2; HGB § 92 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der gewinnwirksamen Erfassung von Provisionsansprüchen.

Der Kläger erzielt seit April 2001 als Versicherungsvertreter für den A Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG.

- - - - - -