Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der gewinnwirksamen Erfassung von Provisionsansprüchen.
Der Kläger erzielt seit April 2001 als Versicherungsvertreter für den A Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG.
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