I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch um einen früheren Beginn der dem Kläger gewährten Erwerbsminderungsrente.
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