Strittig ist, ob eine freigebige Zuwendung in Form einer unentgeltlichen Kapitalüberlassung vorliegt, wenn der Sohn als Nacherbe seiner Mutter als Vorerbin ein zinsloses Darlehen zur Nachlasssanierung gewährt hat, und ob eine Neuberechnung des Zinsvorteils wegen zwischenzeitlicher Rückzahlung des Darlehens vorzunehmen ist.
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