Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Zollpräferenz für von ihr eingeführte Waren. Dabei handelt es sich um ... sowie Zubehör und ..., die der Lieferant der Klägerin, die Fa. A Ltd., Israel, in seiner Produktionsstätte in B hergestellt hat. Dieser Ort liegt in dem von Israel 1967 besetzten Westjordanland.
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