Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.06.2022 - 6 K 1542/20 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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