Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.06.2019 - 4 K 236/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vertreibt Haltungslösungen für die Kälberaufzucht.
1. 2.
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