I. Auf Antrag der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eines Speditionsunternehmens, fertigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) in drei Fällen Zucker zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren mit Versandschein T 1 ab, und zwar am 29. Oktober 1993 (Fall 1), am 29. Oktober 1993 (Fall 2) und am 3. Dezember 1993 (Fall 3).
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