Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung einer Abdeckplane für einen Swimmingpool.
Die Klägerin beantragte am 1. August 2017 die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine "Abdeckplane aus Kunststofffolie mit Drainagelöchern und Befestigungsvorrichtungen" für Pools mit der Handelsbezeichnung "XXX Art. xxx".
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