Die Beteiligten streiten um die zolltarifliche Einreihung von Luftreifen aus Kautschuk.
Die Klägerin beantragte unter dem 15. März 2019 die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen sogenannten Trailer-Reifen 155R13C 91/89N TL GT ... ST 6000 M+S, Artikel xxx, mit Kennzeichnungen "FRT" und "For Trailer Use Only", unter Verwendung der nach ihrer Auffassung zutreffenden Unterposition (UPos) 4011 9000 KN als "andere Luftreifen aus Kautschuk, neu".
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