1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters vom 25.01.2025 und die Beschwerde des Beklagtenvertreters vom 27.01.2025 wird die im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.01.2025 - Az.
2. Die weitergehende Beschwerde des Klägervertreters vom 25.01.2025 wird zurückgewiesen.
I.
Die vorliegenden Beschwerden der Parteivertreter wenden sich übereinstimmend gegen eine aus ihrer Sicht zu niedrige Festsetzung des Streitwertes durch das Landgericht.
Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der D...T... AG. Der Kläger schloss am 05.09.2022 mit der Beklagten einen Telekommunikationsvertrag in Form eines Festnetzvertrages unter der Kundennummer 2....
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