BAG - Urteil vom 30.01.2025
2 AZR 68/24
Normen:
BGB § 130 Abs. 1 S. 1; KSchG § 4 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 3
NZA 2025, 483
DB 2025, 1090
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 11.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 91/22
LAG Baden-Württemberg, vom 12.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 20/23

Zugang einer verkörperten Willenserklärung (hier Kündigungsscgreiben) unter Abwesenden; Eingreifgen des Beweises des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen

BAG, Urteil vom 30.01.2025 - Aktenzeichen 2 AZR 68/24

DRsp Nr. 2025/3167

Zugang einer verkörperten Willenserklärung (hier Kündigungsscgreiben) unter Abwesenden; Eingreifgen des Beweises des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen

Orientierungssätze: 1. Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten (Rn. 10). 2. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (Rn. 16). 3. Die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger (Rn. 18).