Die Klage ist fristgerecht erhoben worden.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Mit ihrer am 12.08.2025 im EGVP des Gerichts eingegangen Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung des Steuerbescheides mit dem Az. ... vom 14.06.2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.08.2024.
Die Rechtsbehelfsbelehrung in der an die Klägerin adressierten Einspruchsentscheidung vom 20.08.2024 lautete:
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