LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.02.2026
12 Sa 46/25
Normen:
IAP § 6 Abs. 3 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 03.07.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 612/24

Zulässigkeit der Anrechnung auf erst zukünftig erwartete tarifliche Ansprüche auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2026 - Aktenzeichen 12 Sa 46/25

DRsp Nr. 2026/6059

Zulässigkeit der Anrechnung auf erst zukünftig erwartete tarifliche Ansprüche auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

1. Zur Rechtswirksamkeit einer in einer Gesamtbetriebsvereinbarung vorweggenommenen Tilgungsbestimmung, nach welcher eine auf der Grundlage der Gesamtbetriebsvereinbarung gezahlte Inflationsausgleichsprämie einen von den Betriebsparteien erst künftig erwarteten und entstandenen Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie im Voraus erfüllt. 2. Dieser in der Gesamtbetriebsvereinbarung getroffenen Tilgungsbestimmung steht auch § 6 Abs. 3 des zwischen der Tarifgemeinschaft Großhandel Außenhandel - Dienstleistungen NRW und der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Tarifvertrags über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (TV IAP) nicht entgegen. Denn die gebotene Auslegung dieser Tarifnorm führt zu dem Ergebnis, dass die tarifliche Anrechnungsbestimmung des § 6 Abs. 3 TV IAP nur für diejenigen Fallgestaltungen Geltung beanspruchen soll, in denen ein Arbeitnehmer insgesamt einen höheren Betrag als den in § 3 Nr. 11c EStG geregelten steuerbegünstigten Betrag von 3.000,00 EUR zu beanspruchen hat.