Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14.06.2018 – 15 K 271/16 sowie der berichtigte Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 05.12.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 04.01.2016 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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