Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Köln vom 12. November 2009 - HRB 43239 - wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Weigerung des Amtsgerichts - Registergerichts – eine von dem Beteiligten zu 1. nach §
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