Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungen dem Grunde nach.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren u. a. aus der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Mit Datum vom 28. Dezember 1998 schloss er mit der C Versicherungs-Aktiengesellschaft (C) einen Vertretungsvertrag ab. Vertragsbeginn war danach der 01. Februar 1999. Unter Ziffer 2.1.1 des Vertretungsvertrages heißt es zu den Aufgaben wörtlich:
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|