FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.02.2025
5 K 37/24
Normen:
EStG § 5 Abs. 1;

Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2025 - Aktenzeichen 5 K 37/24

DRsp Nr. 2026/6852

Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungen

Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungen dem Grunde nach.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren u. a. aus der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Mit Datum vom 28. Dezember 1998 schloss er mit der C Versicherungs-Aktiengesellschaft (C) einen Vertretungsvertrag ab. Vertragsbeginn war danach der 01. Februar 1999. Unter Ziffer 2.1.1 des Vertretungsvertrages heißt es zu den Aufgaben wörtlich: