BFH - Beschluss vom 13.12.2016
V B 36/16
Normen:
AO § 251 Abs. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2017, 437
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 845/07

Zulässigkeit der Klage gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nach Bestandskraft eines Feststellungsbescheides in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

BFH, Beschluss vom 13.12.2016 - Aktenzeichen V B 36/16

DRsp Nr. 2017/1972

Zulässigkeit der Klage gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nach Bestandskraft eines Feststellungsbescheides in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

Die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA ist nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahrens zu betreiben. Das ursprüngliche Anfechtungsverfahren wandelt sich dabei in ein Insolvenzfeststellungsverfahren um, wodurch sich die Parteirollen der Beteiligten ändern. Erlässt das FA gleichwohl einen Feststellungsbescheid, entfällt spätestens mit dessen Bestandskraft das für die Zulässigkeit des Insolvenzfeststellungsverfahrens erforderliche Feststellungsinteresse.

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2016 8 K 845/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 251 Abs. 3;

Gründe