Die Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu (§
1.
Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§
a)
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|